Bei der Existenzgründung an die gesetzliche Unfallversicherung denken

Bauarbeiter

Wer sich selbständig macht, muss sich auch bei der Unfallversicherung melden. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Je nachdem, in welcher Branche gegründet wird, ergibt sich die Zuständigkeit. Für das Bau- und Reinigungsgewerbe ist das die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Zu allen Fragen rund um Anmeldung, Rechte, Pflichten, Beitrag und Leistungen hat die BG BAU nun ein neues Informationsangebot.

Die BG BAU übernimmt für Unternehmerinnen und Unternehmer die Haftung bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten ihrer Beschäftigten. Sie berät und unterstützt beim Arbeitsschutz und überwacht die Einhaltung der Vorschriften. Falls doch etwas passiert, kümmert sich die BG BAU um die medizinische Versorgung sowie die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Ziel ist die Teilhabe am Erwerbsleben und am Leben in der Gesellschaft. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen leistet sie auch Pflege und Renten.

Versicherungspflicht oder freiwillig versichern?

Beschäftigte sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Das gilt nicht für Unternehmerinnen und Unternehmer – für sie bietet die BG BAU eine freiwillige Versicherung an. Am besten wenden sich Gründerinnen und Gründer bei Interesse an der Absicherung für sich und Angehörige gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten direkt an die BG BAU.

Erste Antworten zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Existenzgründung bietet das neue Informationsangebot der BG BAU unter www.bgbau.de/gruendung.

Gründerinnen und Gründer erhalten unter anderem Informationen zur Anmeldung und zu ihren gesetzlichen Pflichten beim Thema Arbeitsschutz. Ebenso finden sich Angaben dazu, wie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ermittelt werden oder welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erbringt. Das Angebot ist zugleich ein Wegweiser für das vielfältige Service- und Unterstützungsangebot der BG BAU für Unternehmen und deren Beschäftigte.

Für alle Fragen rund um die neue Zugehörigkeit können sich Unternehmen auch an die Servicehotline der BG BAU wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter der kostenfreien Rufnummer 0800 3799100 montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

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