Bei der Existenzgründung an die gesetzliche Unfallversicherung denken
Wer sich selbständig macht, muss sich auch bei der Unfallversicherung melden. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Je nachdem, in welcher Branche gegründet wird, ergibt sich die Zuständigkeit. Für das Bau- und Reinigungsgewerbe ist das die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Zu allen Fragen rund um Anmeldung, Rechte, Pflichten,Weiterlesen…